|
|
Energieausweispflicht
Für Ihr Gebäude haben Sie vom Verkäufer Anspruch auf einen bedarfsorientierten Energieausweis, wenn Ihr Gebäude nach einem erteilten Bauantrag vor 1.11.1977 erstellt und nicht gemäß der 1.Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurde. |
|
|