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Energieausweispflicht
Für Ihr Gebäude haben Sie vom Verkäufer Anspruch auf einen bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweis, wenn Ihr Gebäude nach einem erteilten Bauantrag vor 1.11.1977 erstellt und nicht gemäß der 1.Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurde. |
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