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Energieausweispflicht
Für Ihr Gebäude haben Sie vom Verkäufer Anspruch auf einen bedarfs oder verbrauchsorientierten Energieausweis, wenn Ihr Gebäude nach einem erteilten Bauantrag vor 1.11.1977 erstellt und gemäß der 1.Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurde. |
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