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Hausbesitzer müssen neuen Mietern und Eigentümern ab 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen.
Dabei besteht in einer Übergangsfrist bis 1.10.2008 noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich einen preiswerten verbrau‚chsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen. Darauf haben sich die zuständigen Ministerien im Oktober 2006 geeinigt.

Der Bundesrat hat am 8.6.2007 der Kabinettsvorlage zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) mit kleinen Veränderungen zugestimmt. Am 27.06.2007 beschloss dann das Kabinett endgültig die Novellierung der EnEV. Lesen Sie hier, welche Ausweisvariante für Sie in Frage kommt und was die politische Einigung für Wohnungs-verwalter und Vermieter bedeutet.

 
 
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